Schäden durch Kanalisationsarbeiten
BGH, Urteil vom 06.11.1964 - Az.: VI ZR 24/63
Leitsätze:
Führen Arbeiten an einer öffentlichen Kanalisation ungewollt zu Schäden an einem anliegenden Gebäude, so liegt darin ein enteignungsgleicher Eingriff. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien: