Leitsätze:Die Regelung eines Kommunalwahlgesetzes, nach der Wahlvorschläge von Einzelbewerbern je nach Größe des Wahlbezirks von fünf bis 20 Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen, ist verfassungsgemäß. (Leitsatz des Herausgebers)
Rubriken:
http://www.servat.unibe.ch/verfassungsrecht/bv006121.html