Umfang der Streupflicht der Gemeinde
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.1982 - Az.: 18 U 52/82
Leitsätze:
1. Hat eine Gemeinde durch Satzung den Umfang geregelt, in dem private Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die an ihre Grundstücke grenzenden Gehwege zu bestreuen, so ist sie auch selbst verpflichtet, die an gemeindeeigene Grundstücke grenzenden Gehwege im selben Umfang zu bestreuen. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Gehwege sind, was die Winterwartung angeht, mit Fahrbahnen zumindest gleichrangig zu behandeln. (Leitsatz des Herausgebers)
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