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Diese Entscheidung

Kein Anspruch einer Gemeinde auf Kreisfreierklärung

BayVGH, Urteil vom 29.10.1964 - Az.: 77 IV 63

Leitsätze:
1. Die Kreisfreierklärung einer Gemeinde ist in Bezug auf die Frage verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes als Verwaltungsakt einzuordnen, selbst wenn sie in Form einer Verordnung ergeht oder zu ergehen hätte. Die Klage einer Gemeinde auf Kreisfreierklärung ist daher als Verpflichtungsklage zulässig. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Aus ihrem Selbstverwaltungsrecht kann eine Gemeinde keinen Anspruch auf Kreisfreierklärung ableiten. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 der GemO Bayern bezweckt nicht den Schutz von Individualinteressen von Gemeinden und gibt den Gemeinden daher keinen Anspruch auf Kreisfreierklärung. (Leitsatz des Herausgebers)

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