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Ratsherren im Verwaltungsausschuss sind Beamte

OLG Celle, Urteil vom 10.04.1962 - Az.: OJs 107/61

Leitsätze:

Ratsherren einer niedersächsischen Gemeinde, die dem Verwaltungsausschuss angehören, sind Beamte im Sinne des § 359 StGB. (Leitsatz des Herausgebers)

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