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Kein Verbot einer gewerblichen Altpapiersammlung wegen drohenden Gebührenanstiegs

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 01.12.2008 - Az.: 14 L 856/08

Leitsätze:

1. Zum Begriff der gewerblichen Sammlung nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Krw-/AbfG. (amtlicher Leitsatz)

2. Allein die Möglichkeit von Gebührenerhöhungen kann der Sammlung nicht als überwiegendes öffentliches Interesse entgegengehalten werden. (amtlicher Leitsatz)

3.Die Sorge, einem anerkannten und abgestimmten flächendeckenden Erfassungssystem für Verpackungen (Duales System Deutschland) könnte durch die Sammlung Verpackungsmaterial entzogen werden, begründet kein öffentliches Interesse. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2008/14_L_856_08beschluss20081201.html