Leitsätze:
Ein Straßenbaubeitragsbescheid ist hinreichend bestimmt, wenn ihm neben dem zu zahlenden Betrag entnommen werden kann, für welche Maßnahme und welches Grundstück der Beitrag erhoben wird. Weitere für die Berechnung des Beitrags erhebliche Daten sind nur Teil der Begründung des Bescheids. (Leitsatz des Herausgebers)
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