Übertragung der Zuständigkeit in Bußgeldverfahren durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zweier Kreise
OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2017 - Az.: 1 Ss-OWi 229/17 (193/17)
Leitsätze:
§ 18 des schleswig-holsteinischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit ist eine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine vertragliche Vereinbarung zweier Kreise, nach der die Zuständigkeiten des einen Kreises in Bußgeldsachen auf den anderen übertragen werden. (Leitsatz des Herausgebers)
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