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Unbefugte Entnahmen aus Geldautomaten sind kein Fehlgeld

VG Saarlouis, Entscheidung vom 14.01.2016 - Az.: 3 K 321/14

Leitsätze:

Fehlgeld im Sinne des Vergnügungsteuerrechts sind nur Beträge, die bereits den Aufwand der Spieler mindern. Entnahmen aus einem Geldautomaten durch Diebe oder manipulativ vorgehende Spieler sind daher kein Fehlgeld, das vom für die Vergnügungsteuer relevanten Einspielergebnis abzuziehen wäre. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=7104