Leitsätze:
Im Rahmen der Normierung einer Hundesteuersatzung steht es im Ermessen des Ortsgesetzgebers, ob er einen erhöhten Bewachungsbedarf auf Außenbereichsgrundstücken durch die Schaffung von Steuerbefreiungs- oder Steuermäßigungstatbeständen berücksichtigt. (amtlicher Leitsatz)
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