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Kommunale Wirtschaftsförderung durch Investitionshilfen ist zulässig

VG Münster, Urteil vom 18.12.1962 - Az.: 2 K 530/61

Leitsätze:

1. Zu den Aufgaben, die Gemeinden im Rahmen ihrer Allzuständigkeit nach Art. 28 II GG wahrnehmen können, zählt auch die Wirtschaftsförderung. Insbesondere steht dem keine ausschließliche staatliche Verwaltungskompetenz "aus der Natur der Sache" entgegen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Auch unmittelbare Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, insbesondere die Gewährung von Zuschüssen zur Unternehmensansiedlung, sind den Gemeinden grundsätzlich erlaubt. Eine konkrete bundes- oder landesgesetzliche Ermächtigung dazu ist nicht erforderlich. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Die Gewährung gemeindlicher Leistungen zur Wirtschaftsförderung setzt nicht den Erlass einer förmlichen ortsrechtlichen Regelung voraus. (Leitsatz des Herausgebers)

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