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Diese Entscheidung

Zumutbarkeit der Straßenreinigung durch Anlieger

BayObLG, Urteil vom 06.12.1962 - Az.: 4 St 265/62

Leitsätze:
Eine Gemeindeverordnung, die Anliegern eine Pflicht zur Straßenreinigung auferlegt, ist einschränkend so auszulegen, dass keine Reinigungspflicht besteht, wenn und soweit sie der Anlieger nur unter erheblicher Gefahr für Leib oder Leben erfüllen könnte. (Leitsatz des Herausgebers)

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