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Diese Entscheidung

Pflicht der Gemeinde zur Beseitigung einer Ölspur in einer Ortsdurchfahrt

VG Mainz, Urteil vom 25.04.2018 - Az.: 3 K 630/17

Leitsätze:
1. Die Gemeinde ist nach rheinland-pfälzischem Straßenrecht für Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen in ihrer Ortslage auch zur Beseitigung von mehr als verkehrsüblichen Verschmutzungen (z.B. Ölspur) verantwortlich. (amtlicher Leitsatz)

2. Bestehen Reinigungspflichten unterschiedlicher Verpflichteter auf verkehrsmäßiger (zivilrechtlicher) und polizeilicher (öffentlich-rechtlicher) Grundlage, so tritt regelmäßig die verkehrsrechtliche Reinigungspflicht zurück. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=MWRE180001911&doc.part=L