Kriterien für Zuteilung von Plakatierungsflächen an Parteien
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.10.1972 - Az.: I 1168/72
Leitsätze:
1. Eine Gemeinde ist berechtigt, die von ihr als öffentliche Einrichtung im Sinne von § 10 Abs. 2 GemO für die Wahlwerbung den politischen Parteien und Wählervereinigungen zur Verfügung gestellten Plakatierungsmöglichkeiten nach dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit zuzuteilen, (amtlicher Leitsatz)
2. Die Kopplung der Plakatierungsmöglichkeit an den von einer Gemeinde als öffentliche Einrichtung mit dem Zweck der Vermeidung des wilden Plakatierens undd der Sauberkeit des Stadtbildes zur Verfügung gestellten Plakattafeln mit einem Verzicht auf die Einreichung von Anträgen auf Genehmigung der Aufstellung eigener Plakatträger durch die Parteien ist sachlich nicht gerechtfertigt und daher unzulässig. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien: