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Keine Fremdenverkehrsbeitragspflicht für Telekommunikationseinrichtungen der Deutschen Telekom

OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.03.2003 - Az.: 9 LB 287/02

Leitsätze:
1. Die Fremdenverkehrswerbung und der Betrieb der öffentlichen Fremdenverkehrseinrichtungen bleiben auch dann eine Aufgabe der Gemeinde, wenn diese sich hierfür einer GmbH bedient. (amtlicher Leitsatz)

2. Die Deutsche Telekom AG ist nicht verpflichtet, im Hinblick auf die von ihr im Erhebungsgebiet vorgehaltenen Telekommunikationsdienstleistungen und die dort aufgestellten Telefonzellen Fremdenverkehrsbeiträge zu entrichten. (amtlicher Leitsatz)

Fundstelle im WWW

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3c05a9ab-e23f-457d-9f4e-d79ed3363e7a