Leitsätze:
Der Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde fehlt wegen der ausdrücklichen gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmung der §§ 91 Abs. 2 S. 1, 97 KVG LSA die Kompetenz, mittels Beschlusses ihrer Vertretung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung und dem Verbandsgemeindebürgermeister verbindliche Vorgaben für die Erfüllung der Aufgaben der Verwaltung(sgeschäfte) zu begründen. (amtlicher Leitsatz)
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