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Zulässigkeit einer Steuer auf das Halten gefährlicher Hunde von 1000 EUR jährlich

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2017 - Az.: 6 A 10616/16

Leitsätze:

1. Eine Jahressteuer für das Halten eines gefährlichen Hundes in Höhe von 1.000,00 EUR hat in Anbetracht eines geschätzten durchschnittlichen jährlichen Mindestaufwandes für das Halten eines solchen Hundes in Höhe von über 800,00 EUR wobei diese Schätzung bei wesentlichen Kosten von der geringsten Höhe ausgeht und die Kosten wahrscheinlich tatsächlich weitaus höher sind keine erdrosselnde Wirkung. (amtlicher Leitsatz)

2. Weder ein Steigerungssatz der Steuer für gefährliche Hunde gegenüber derjenigen für normale Hunde in Höhe des 16,7 fachen noch eine absolute Steuerhöhe von 1.000,00 EUR jährlich fallen im Ergebnis völlig aus dem Rahmen des bundesdurchschnittlichen Vergleichs. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=MWRE170005528&doc.part=L