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Spiegelbildlichkeitsprinzip kann Umbesetzung der Ausschüsse bei Änderung der Fraktionsstärken während laufender Wahlperiode erfordern

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2017 - Az.: 15 B 1286/16

Leitsätze:

1. Die verfassungsrechtliche Fundierung des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes hat zur Konsequenz, dass auch Veränderungen der Kräftekonstellationen in der Zusammensetzung des Gemeinderates während der Wahlperiode grundsätzlich durch eine Anpassung der Ausschussbesetzungen nachvollzogen werden müssen, wenn sie wesentlich sind. (amtlicher Leitsatz)

2. Abweichungen vom Spiegelbildlichkeitsgrundsatz sind nur zulässig, wenn sie durch entsprechend gewichtiges kollidierendes Verfassungsrecht - etwa mit Blick auf die Funktionsfähigkeit der Gemeindegremien und die Effektivität der Gremienarbeit - gerechtfertigt sind. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2017/15_B_1286_16_Beschluss_20170130.html