Leitsätze:
Der kommunale Steuergesetzgeber darf Zweitwohnungen, die sich im selben Gebäude wie die Hauptwohnung des Inhabers befinden, ohne Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz von der Zweitwohnungsteuerpflicht ausnehmen. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-54753?hl=true