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Akteneinsichtsrecht von Ratsmitgliedern nur bei Darlegung eines Überwachungszwecks

OVG Lüneburg, Urteil vom 18.03.2014 - Az.: 10 LB 91/13

Leitsätze:

1. Das kommunale Akteneinsichtsrecht gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG bedarf der Darlegung eines Überwachungszweckes. (amtlicher Leitsatz)

2. Allgemeine Ausführungen, wie etwa die Angabe, es gelte zu prüfen, ob die Verwaltung innerhalb ihres Kompetenzbereichs und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger gehandelt habe, sind keine ausreichende Darlegung eines Überwachungszwecks, wenn Anhaltspunkte für das Gegenteil nicht vorligen. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE140000944&psml=bsndprod.psml&max=true