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Unwürdigkeit für Pflichtehrensold nach Verurteilung zu mehrjähriger Freiheitsstrafe

VGH Bayern, Beschluss vom 26.03.2015 - Az.: 3 BV 13.157

Leitsätze:

Ein ehemaliger ehrenamtlicher Bürgermeister ist des Pflichtehrensolds jedenfalls dann unwürdig, wenn er nach Ausscheiden aus dem Bürgermeisteramt zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE150006493&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true