Zwanzigjährige Frist für Beitragsfestsetzung nach Entstehen einer Vorteilslage
VGH Bayern, Urteil vom 12.03.2014 - Az.: 20 B 14.1441
Leitsätze: Die Ausschlussfrist, Beiträge innerhalb von zwanzig Jahren nach Entstehen der Vorteilslage festzusetzen, ist verfassungsgemäß. (amtlicher Leitsatz)