Beteiligung der Gemeinde am Ausbau von Anliegerstraßen
VG Würzburg, Urteil vom 23.10.2014 - Az.: W 3 K 13.692
Leitsätze:
Bei reinen Anliegerstraßen ist es regelmäßig nicht zulässig, dass eine Ausbaubeitragssatzung eine Eigenbeteiligung der Gemeinde von 50 % vorsieht. (Leitsatz des Herausgebers)