Leitsätze:
Auch nach Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages der Länder haben die Niedersächsischen Kommunen die Kompetenz, Vergnügungssteuer in Form der Spielgerätesteuer für in Spielhallen betriebene Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit zu erheben. (amtlicher Leitsatz)
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