Leitsätze:
1. Für eine in einer Entwässerungssatzung geregelte Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers für von der Gemeinde veranlasste Abwasseruntersuchungen fehlt es an einer formal-gesetzlichen Rechtsgrundlage. (amtlicher Leitsatz)
2. Ein in einer Entwässerungssatzung geregeltes Betretungsrecht für Grundstücke ist unwirksam, wenn es sich nicht im von Art. 24 Abs. 3 GO vorgegebenen Rahmen hält. (amtlicher Leitsatz)
Rubriken: