Neutralitätspflicht vor Wahlen gilt auch für Bürgermeister
VGH Hessen, Beschluss vom 24.11.2014 - Az.: 8 A 1605/14
Leitsätze:
Die Neutralitätspflicht für Staats- und Kommunalorgane im Vorfeld von Wahlen gilt uneingeschränkt auch für direkt gewählte Bürgermeister. (Leitsatz des Herausgebers)