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Diese Entscheidung

Neutralitätspflicht vor Wahlen gilt auch für Bürgermeister

VGH Hessen, Beschluss vom 24.11.2014 - Az.: 8 A 1605/14

Leitsätze:
Die Neutralitätspflicht für Staats- und Kommunalorgane im Vorfeld von Wahlen gilt uneingeschränkt auch für direkt gewählte Bürgermeister. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE140019418%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all