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Diese Entscheidung

Begriff der Tanzveranstaltung im Vergnügungsteuerrecht

OVG Sachsen, Beschluss vom 28.01.2013 - Az.: 5 A 924/10

Leitsätze:
Eine "Tanzveranstaltung" im Sinne des Vergnügungsteuerrechts liegt vor, wenn der Veranstalter den Besuchern erkennbar vor allem die Möglichkeit zum Tanzen bietet. In welchem Umfang die Gäste durch die Möglichkeit zum Tanzen zum Besuch motiviert werden, die Absicht haben zu tanzen oder tatsächlich tanzen, spielt hingegen keine Rolle. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=3023