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Zweitwohnungsteuer auch bei Anmietung für Familienangehörige

VG München, Urteil vom 08.05.2014 - Az.: M 10 K 13.3224

Leitsätze:

Der Zweitwohnungsteuerpflicht steht es nicht entgegen, dass der Inhaber der Zweitwohnung diese zum Zweck der Benutzung durch einen Familienangehörigen (hier: Sohn) angemietet hat. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE140015178&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true