Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Wann wirkt die Besteuerung des Spielens an Automaten erdrosselnd?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.07.2014 - Az.: 14 A 692/13

Leitsätze:

1. Dass nach einer Neuregelung der Vergnügungsteuer auf Spielgeräte eine von zwei am Ort bestehenden Spielhallen schließt, belegt keine Erdrosselungswirkung der Steuer. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Eine Erdrosselungswirkung durch eine höhere Vergnügungsteuer auf Spielgeräte ist ausgeschlossen, wenn der einzig betroffene Betreiber eine drohende Ertragschmälerung durch den Einsatz anderer Spielgeräte, die einen höheren Kasseninhalt pro Stunde erzielen, vermeiden kann. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Ob eine bestimmte Höhe der Vergnügungsteuer auf Spielgeräte erdrosselnd wirkt, hängt von den Gegebenheiten des Glücksspielmarkts im allgemeinen, nicht auf dem lokalen Markt einer einzelnen Gemeinde ab. Es muss nicht steuerlich gewährleistet sein, dass man in jeder Gemeinde eine Spielhalle wirtschaftlich betreiben kann. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien:

Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2014/14_A_692_13_Urteil_20140724.html