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Verfassungsrechtliche Zulässigkeit wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; Anforderungen an Bestimmung der Beitragspflichtigen

BVerfG, Beschluss vom 25.06.2014 - Az.: 1 BvR 668/10

Leitsätze:

1. Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach § 10a KAG RP sind verfassungsrechtlich zulässig. (amtlicher Leitsatz)

2. Werden Beiträge erhoben, verlangt der Grundsatz der abgabenrechtlichen Belastungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des konkret-zurechenbaren Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll. (amtlicher Leitsatz)

3. Die Bildung einer einheitlichen Abrechnungseinheit für Straßenausbaubeiträge ist zulässig, wenn mit den Verkehrsanlagen ein konkret-individuell zurechenbarer Vorteil für das beitragsbelastete Grundstück verbunden ist. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20140625_1bvr066810.html