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Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens durch unzuständige Stelle

VGH Bayern, Beschluss vom 27.05.2014 - Az.: 15 ZB 13.105

Leitsätze:

1. Die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB durch den hierfür weder zuständigen noch ermächtigten ersten Bürgermeister ist (schwebend) unwirksam und hindert nicht den Eintritt der Fiktionswirkung des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB. (amtlicher Leitsatz)

2. Ein nach Eintritt der Fiktionswirkung des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB gefasster Beschluss des zuständigen Gemeinderats oder des Bauausschusses, mit dem der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens durch den ersten Bürgermeister nachträglich zustimmt wird, beseitigt das als erteilt geltende Einvernehmen nicht. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=MWRE140001626&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true