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Keine Melderegisterauskunft über Wahlberechtigte zum Integrationsrat

VG Köln, Beschluss vom 15.05.2014 - Az.: 10 L 930/14

Leitsätze:

Die Wahlen zum Integrationsrat nach § 27 GO NRW sind keine Kommunalwahlen im Sinne von § 35 Abs. 1 MG NRW. Wahlbewerber können daher keine Auskunft aus dem Melderegister über Wahlberechtigte erhalten. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2014/10_L_930_14_Beschluss_20140515.html