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Zweitwohnungsteuer bei behinderungsbedingtem Doppelwohnsitz

OVG Saarland, Beschluss vom 28.05.2014 - Az.: 1 A 432/13

Leitsätze:

Wer an seinem Beschäftigungsort zur Vermeidung der körperlichen Belastung durch tägliches Pendeln eine Zweitwohnung unterhält, die er nicht vorwiegend nutzt, weil er die infolge einer Behinderung notwendige medizinisch-therapeutische Betreuung weiterhin an seinem Hauptwohnsitz wahrnehmen will, hat keinen aus Art. 3 Abs. 1 GG herleitbaren Anspruch darauf, dass eine in der kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung vorgesehene Befreiung für Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen bzw. aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, auch in seinem Fall Anwendung findet. (amtlicher Leitsatz)

Ebensowenig kann er das Vorliegen einer melderechtlichen Zwangssituation geltend machen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=4706