Leitsätze:
Soll der Umlegungsschlüssel, nach dem die Verbandsmitglieder gem. Art. 20 Abs. 1 Nr. 5 KommZG (Fassung von 1966) zur Deckung des Finanzbedarfs beizutragen haben, nach Einwohnergleichwerten bestimmt werden, so erfordert der Bestimmtheitsgrundsatz, diese in der Satzung selbst festzulegen. (amtlicher Leitsatz)
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