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Beitragsfähigkeit der Kosten für archäologische Arbeiten

VG Greifswald, Urteil vom 03.04.2014 - Az.: 3 A 134/12

Leitsätze:

Kosten für die Durchführung archäologischer Bergungs- und Dokumentationsarbeiten an einem im Straßengrund vorhandenen Bodendenkmal (mittelalterliche Mönchsgräber) sind unter dem Gesichtspunkt der Freilegung beitragsfähig. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE140001140&st=ent