Vorgehen gegen unbefugtes Aufstellen von Altkleidercontainern auf Straßen
VGH Mannheim, Beschluss vom 05.03.2014 - Az.: 5 S 1775/13
Leitsätze:
1. Das Aufstellen von Altkleidersammelcontainern auf dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßenflächen stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. (amtlicher Leitsatz)
2. Die Straßenbaubehörde kann nach § 16 Abs. 8 Satz 1 StrG regelmäßig allein wegen der formellen Illegalität einer Sondernutzung Maßnahmen zu ihrer Beendigung anordnen. (amtlicher Leitsatz)
3. § 16 Abs. 8 Satz 1 StrG ermächtigt bei konkreter Wiederholungsgefahr zur Untersagung des weiteren Aufstellens von Altkleidersammelcontainern ohne die erforderliche Sondernutzungserlaubnis. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE140001019&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.fopen=wf-&doc.part=L&doc.norm=all