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Keine Klage eines Bürgermeisters auf Beanstandung eines Beschlusses durch die Kommunalaufsicht

VG Hannover, Urteil vom 17.03.2014 - Az.: 1 A 240/13

Leitsätze:

Ein Hauptverwaltungsbeamter kann gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde weder eine Beanstandung eines Beschlusses der kommunalen Vertretung erzwingen, noch dieser gegenüber die Richtigkeit der seinem Bericht zugrunde liegenden Rechtsauffassung gerichtlich feststellen lassen. Dies gilt auch dann, wenn dem kommunalaufsichtlichen Verfahren ein Innenrechtsstreit zwischen dem Hauptverwaltungsbeamten und der Vertretung über die Verwaltungsorganisation zugrunde liegt. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE140000970&st=null&showdoccase=1