Leitsätze:
1. Eigenbetriebe sind in Bayern nicht schon aufgrund gesetzlicher Ermächtigung befugt, Gebühren zu erheben. Dafür bedarf es einer Ermächtigung durch Gemeindesatzung. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Die rückwirkende Ermächtigung eines Eigenbetriebs zur Gebührenerhebung ist unzulässig. (Leitsatz des Herausgebers)
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