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Umfang eines Feuerwehreinsatzes bei Verkehrsunfall; Feuerwehrgebühren sind nach Möglichkeit minutengenau abzurechnen

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - Az.: 1 B 73.09

Leitsätze:

1. Wird die Feuerwehr zu einem Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Motorrads und zweier Personenkraftwagen gerufen, so ist es angemessen, wenn sie für den Einsatz nicht nur ein Kleineinsatzfahrzeug, sondern ein besser ausgestattetes Löschhilfefahrzeug benutzt. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Es verstößt gegen das Gebot der Leistungsproportionalität, Benutzungsgebühren für Feuerwehreinsätze auf der Basis einstündiger Einsätze festzusetzen, wenn die durchschnittliche Einsatzzeit nur 35,5 Minuten beträgt und eine minutengenaue Abrechnung der Einsätze ohne Schwierigkeiten möglich ist. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE110001443&doc.part=L&doc.price=0.0#