Leitsätze:
1. Die bloße Nichterhebung von Müllgebühren führt nicht zur (konkludenten) Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang. (amtlicher Leitsatz)
2. Bei bewohnten Grundstücken kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Abfall nicht nur ausnahmsweise anfällt. (amtlicher Leitsatz)
3. Auch die zeitweilige Nutzung eines Anwesens - hier einer Ferienwohnung - rechtfertigt den Anschluss- und Benutzungszwang. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien: