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Kein Anspruch eines Anliegers auf allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle einer Einziehungsverfügung

VGH Bayern, Beschluss vom 06.10.2011 - Az.: 8 CS 11.1220

Leitsätze:

Die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 GG vermitteln dem Anlieger einer öffentlichen Straße grundsätzlich keinen Anspruch auf eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle einer straßenrechtlichen Einziehungsverfügung. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=MWRE110003348&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true