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Zwangsmitgliedschaft in kommunalem Prüfungsverband ist zulässig

VG Ansbach, Urteil vom 19.11.2013 - Az.: AN 4 K 12.02166

Leitsätze:

Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, eine Gemeinde auch gegen ihren Willen zur Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband zu verpflichten, der anstelle des sonst zuständigen Landratsamts die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung durchführt, stellt keinen unzulässigen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde dar. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE130020197&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true