Leitsätze:
Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, eine Gemeinde auch gegen ihren Willen zur Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband zu verpflichten, der anstelle des sonst zuständigen Landratsamts die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung durchführt, stellt keinen unzulässigen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde dar. (Leitsatz des Herausgebers)
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