Leitsätze:
Der in der Satzung eines Zweckverbands statuierte Anspruch auf Übertragung von Grundeigentum bedarf zu seiner Wirksamkeit keiner notariellen Beurkundung. (amtlicher Leitsatz)
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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17303