Leitsätze:
Bei nichtehelichen Lebenspartnern ist Inhaber einer Zweitwohnung in aller Regel nur derjenige Partner, der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter dieser Wohnung ist (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.1986 - 2 S 2141/85). (amtlicher Leitsatz)
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