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Inhaber einer Zweitwohnung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2013 - Az.: 2 S 2515/12

Leitsätze:

Bei nichtehelichen Lebenspartnern ist Inhaber einer Zweitwohnung in aller Regel nur derjenige Partner, der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter dieser Wohnung ist (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.1986 - 2 S 2141/85). (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE130000664&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all