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Diese Entscheidung

Wiederholte Veröffentlichung einer Satzung zur Fehlerbehebung; Voraussetzungen einer Eckgrundstückvergünstigung; Widmung als Beitragsvoraussetzung

VG Meiningen, Urteil vom 10.01.2013 - Az.: 1 K 305/10

Leitsätze:
1. Die nochmalige Veröffentlichung einer (Beitrags-)Satzung zum Beheben eines Veröffentlichungsfehlers ist vom Normsetzungswillen des Stadtrates gedeckt, wenn kein langer Zeitraum zwischen Beschluss der Satzung und deren erneuter Veröffentlichung liegt, insbesondere das kommunale Parlament sich (durch Kommunalwahlen) nicht verändert hat. (amtlicher Leitsatz)

2. Der sogenannte Halbteilungsgrundsatz findet keine Anwendung, wenn sich der Ausbau einer Erschließungsanlage auf das "schlechthin Unentbehrliche" beschränkt. (amtlicher Leitsatz)

3. Kommt bei einem Eck- bzw. Zwischenliegergrundstück im Hinblick auf die weitere Straße allenfalls eine Heranziehung nach dem günstigeren Ausbaubeitragsrecht in Betracht, fehlt es an einer Rechtfertigung für die Anwendung der Eckgrundstücksvergünstigung, zumal diese, wie im Erschließungsbeitragsrecht üblich, zulasten der übrigen Grundstücke des Abrechnungsgebiets gehen würde. (amtlicher Leitsatz)

4. Auch wenn die Widmung in einer Erschließungsbeitragssatzung nicht ausdrücklich als Merkmal der endgültigen Herstellung genannt wird, ist sie trotzdem Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht. (amtlicher Leitsatz)

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