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Beschränkung der Streupflicht eines Anliegers auf satzungsgemäß vorgesehenen Zeitraum

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26.03.2013 - Az.: 12 O 8248/12

Leitsätze:

1. Allein der Umstand des Sturzes zu einer Jahreszeit, in der witterungsbedingt mit dem Auftreten von Glätte auf Wegen zu rechnen ist, genügt weder zum Nachweis eines Glättezustandes, noch indiziert dies eine Verletzung der Streupflicht. Beweiserleichterungen bestehen insofern nicht (Anschluss an OLG München, Beschl. v. 06.03.2012 - 1 U 4126/11, juris; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1385). (amtlicher Leitsatz)

2. Ein verkehrssicherungspflichtiger Grundstückseigentümer muss grundsätzlich nur innerhalb des in einer kommunalen Satzung bestimmten Zeitraums für die Beseitigung von Glatteis sorgen (Anschluss an OLG Hamm, OLGR 2007, 142; OLG Schleswig, ZfSch 1999, 189; OLG Jena, NZV 2009, 599). (amtlicher Leitsatz)

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http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=KORE223322013&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true