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Gerichtsgebührenfreiheit eines Abfallzweckverbands in Niedersachsen

OLG Celle, Beschluss vom 21.05.2013 - Az.: 2 W 107/13

Leitsätze:

Ein Zweckverband Abfallwirtschaft, dessen Mitglieder eine Stadt und ein Landkreis sind, ist in Niedersachsen von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit, soweit er innerhalb seiner satzungsgemäßen Aufgaben tätig wird. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE214562013&st=null&showdoccase=1