Kosten einer Kanzlei für die Berechnung von Erschließungsbeiträgen sind kein beitragsfähiger Aufwand
VG Gießen, Urteil vom 23.04.2013 - Az.: 8 K 1343/12
Leitsätze:
Die Kosten der Beauftragung einer Anwaltskanzlei mit der Berechnung der beitragsfähigen Kosten einer Erschließungsmaßnahme und der Höhe der Erschließungsbeiträge gehören selbst nicht zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand. (Leitsatz des Herausgebers)