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Kalkulation von Feuerwehrkosten: Berücksichtigung von Bereitschaftsdienst, Einbeziehung von Arbeitsplatzkosten

VG Köln, Urteil vom 01.03.2013 - Az.: 6 K 6290/11

Leitsätze:

1. Einiges spricht dafür, dass bei der Kalkulation von Feuerwehrkosten in die Jahresstundenzahl eines Feuerwehrbeamten auch die Zeiten des Bereitschaftsdienst einzubeziehen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Kosten für die Unterhaltung der Wachen als Arbeitsplätze von Feuerwehrleuten dürfen in die Kalkulation der Einsatzkosten für Personal nicht einbezogen werden. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2013/9_K_6290_11_Urteil_20130301.html