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Keine Vergnügungsteuer auf Computer in Internetcafé

VG Stuttgart, Urteil vom 06.02.2013 - Az.: 8 K 1993/12

Leitsätze:

Die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Personal-Computer in einem Internet-Café ist unzulässig, wenn der Steuertatbestand der Satzung ausschließlich an die bloße (technische) Möglichkeit zum Spielen anknüpft. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE130000587&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all